„Arbeitsmedizinische Betreuung gibt Sicherheit“

Unsere Leistungen

Wir bieten arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben  und die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen an.

Die Tätigkeiten als Arbeitsmediziner/Betriebsarzt sind in §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.

Konkrete Beratung

Grundlage für die Bestimmung der Pflicht oder der Freiwilligkeit von medizinischen Untersuchungen ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitstätigkeiten des einzelnen Mitarbeiters (w/m) oder seines Tätigkeitsbereichs. Der tatsächliche Bedarf des arbeitsmedizinischen Vorsorgeschutzes wird neben den gesetzlichen Bestimmungen (ArbMedVV) auch durch eine spezifische Gefährdungsbeurteilung
ermittelt.


Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wir führen alle Untersuchungen inkl. Sehtest, Perimetrie und Reaktionstest durch.

Angebotene Arbeitsmedizinsche Untersuchungen analog zu

G15 Chrom VI Verbindungen analog
G20 Lärm
G21 Kälte
G24 Hauterkrankungen (ohne Hautkrebs)
G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G26 Atemschutzgeräte
G31 Überdruck (Tauchtauglichkeitsuntersuchung)
G35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen
G37 Bildschirmarbeitsplätze
G41 Arbeiten mit Absturzgefahr
G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

„Auch Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes werden in der Praxis durchgeführt. Über den Umfang und die Kosten der einzelnen Untersuchungen informiert Sie unser fachkundiges Personal sehr gerne.“