„Arbeitsmedizinische Betreuung gibt Sicherheit“
Unsere Leistungen
Wir bieten arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben und die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen an.
Die Tätigkeiten als Arbeitsmediziner/Betriebsarzt sind in §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.
Konkrete Beratung
Grundlage für die Bestimmung der Pflicht oder der Freiwilligkeit von medizinischen Untersuchungen ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitstätigkeiten des einzelnen Mitarbeiters (w/m) oder seines Tätigkeitsbereichs. Der tatsächliche Bedarf des arbeitsmedizinischen Vorsorgeschutzes wird neben den gesetzlichen Bestimmungen (ArbMedVV) auch durch eine spezifische Gefährdungsbeurteilung
ermittelt.

Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Wir führen alle Untersuchungen inkl. Sehtest, Perimetrie und Reaktionstest durch.
Angebotene Arbeitsmedizinsche Untersuchungen analog zu
G15 | Chrom VI Verbindungen analog |
G20 | Lärm |
G21 | Kälte |
G24 | Hauterkrankungen (ohne Hautkrebs) |
G25 | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten |
G26 | Atemschutzgeräte |
G31 | Überdruck (Tauchtauglichkeitsuntersuchung) |
G35 | Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen |
G37 | Bildschirmarbeitsplätze |
G41 | Arbeiten mit Absturzgefahr |
G42 | Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung |
