„Klare Sicht und gute Reaktion? Untersuchungen und Bescheinigungen bei uns in der Praxis!“
Führerscheinuntersuchungen

Für die Erteilung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche Untersuchungen und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich. Diese Untersuchungen können komplett im Rahmen eines Termins bei uns durchgeführt werden:
PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E
benötigen eine Sehtestbescheinigung nach § 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE
benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre:
• eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE
benötigen alle 5 Jahre:
• eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
• einen Reaktionstest nach Anlage 5.2